Allgemeine Geschäftsbedingungen der HELLOLY GmbH
März 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die HELLOLY GmbH, Rainerstraße 25, 4020 Linz ("HELLOLY") im Rahmen eines Vertrages ("Vertrag") seinen Vertragspartnern ("Kunden", mit HELLOLY gemeinsam die "Parteien" oder einzeln eine "Partei") erbringt. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien bestimmen sich vorrangig nach dem Inhalt des von HELLOLY angenommenen Vertragsangebotes des Kunden. Die von HELLOLY geschuldeten Vertragsleistungen werden als "Leistungen" oder "Dienste" bezeichnet.
Die AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz ("KSchG") sowie für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 Abs 1 Z 1 KSchG ("Verbraucher" bzw "Unternehmer").
Gegenüber Unternehmern gelten die AGB auch für künftige Geschäfte zwischen den Parteien, sofern sie einen sachlichen Bezug zum vorliegenden Vertragsverhältnis aufweisen, auch wenn beim zukünftigen Vertragsabschluss nicht nochmals darauf Bezug genommen wird. Gegenüber Verbrauchern gelten die AGB, wenn sie vereinbart sind und vor dem jeweiligen Geschäftsabschluss zur Verfügung gestellt worden sind. Weitere Geschäftsbedingungen von HELLOLY gelten nach Maßgabe ihrer Vereinbarung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Unternehmer) gelten nur, sofern sich HELLOLY ihnen ausdrücklich und schriftlich unterworfen hat.
Ein Vertrag zwischen HELLOLY und dem Kunden kommt zustande, wenn HELLOLY nach Zugang von Bestellung bzw Auftrag eine (gegenüber Unternehmern schriftliche) Bestätigung der Bestellung oder des Auftrags abgegeben hat. Alternativ kommt ein Vertrag zwischen HELLOLY und dem Kunden zustande, wenn HELLOLY mit der tatsächlichen Leistungserbringung (z.B. Einrichtung von Web-Space oder Vornahme nötiger Bestellungen bei Dritten, Bekanntgabe von User-Login und Passwort etc) begonnen hat. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestellbestätigung per E-Mail zu. Ihre Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen usw. werden in deutscher Sprache angeboten.
Sofern der Kunde Verbraucher ist, sind auf Kundenverträge, die im Wege des Fernabsatzes (Fern- oder Auswärtsgeschäfte, § 1 FAGG) abgeschlossen wurden, die entsprechenden Bestimmungen des FAGG anzuwenden. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss zurücktreten. Dabei müssen keine Gründe angegeben werden und es ist keine bestimmte Form einzuhalten. Der Verbraucher kann dafür das Muster-Widerrufsformular https://www.helloly.com/widerrufserklaerung.pdf verwenden oder seinen Widerruf gegenüber HELLOLY (Kontaktdaten laut Punkt 12.7.) auf sonstige Weise erklären. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn der Kunde eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Im Fall des Widerrufs werden geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Hat der Kunde HELLOLY vor Vertragsabschluss aufgefordert, mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen, und tritt der Kunde dennoch zurück, so hat er HELLOLY einen anteiligen Betrag des vereinbarten Entgelts zu zahlen. Hat HELLOLY den Vertrag in diesem Fall bereits vollständig erfüllt, so entfällt das Widerrufsrecht und ist das vollständige Entgelt zu bezahlen.
Ohne die vorherige und (bei Unternehmern) schriftliche Zustimmung sind die Kunden von HELLOLY nicht berechtigt, die gesamten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Übertragen werden dürfen jedoch einzelne Rechte (etwa Rückforderungsansprüche).
HELLOLY ist berechtigt, seine Pflichten ganz oder zum Teil, dh auch hinsichtlich einzelner Dienstleistungen, oder den gesamten Vertrag mit schuldbefreiender Wirkung einem Dritten zu überbinden und wird den Kunden hiervon verständigen. Das gilt nur gegenüber Unternehmern. HELLOLY ist weiters berechtigt, Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Die Nutzung der vertraglichen Dienstleistung durch Dritte, sowie die entgeltliche Weitergabe dieser Dienstleistungen an Dritte bedarf der Zustimmung von HELLOLY, die gegenüber Unternehmern ausdrücklich und schriftlich erfolgen muss.
Vertriebspartner oder -mitarbeiter sowie technische Mitarbeiter von HELLOLY haben keine Vollmacht, für HELLOLY Erklärungen abzugeben, Zusagen zu treffen oder Zahlungen entgegen zu nehmen. Gegenüber einem Verbraucher wirkt eine Vollmachtsbeschränkung oder fehlende Vollmacht der Vertriebspartner oder der Vertriebsmitarbeiter von HELLOLY nur, wenn der Verbraucher davon Kenntnis hatte.
Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, dass die erbrachten Dienste oder Leistungen selbst unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt ohne Unterbrechung zugänglich sind und dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können. So kann etwa aus technischen Gründen nicht zugesichert werden, dass E-Mails mit Sicherheit ankommen oder diesbezügliche Fehlermeldungen verschickt werden. Aufgrund von Spam-Filtern, Virenfiltern etc (ob von HELLOLY oder vom Kunden eingerichtet) kann die Zustellung von E-Mails verhindert werden. Gleiches gilt für Verzögerungen oder Datenverluste bei der Übertragung. Die Bestimmungen dieses Punkts 2.1. lassen die Gewährleistung und Haftung von HELLOLY nach Maßgabe der Punkte 7. und 8. unberührt.
Gegenüber Unternehmern trifft HELLOLY keine Verantwortung im Fall von Einschränkungen oder Unterbrechungen der Leistung in folgenden Fällen höherer Gewalt: Behördliche Anordnungen, Einschränkungen der Leistungen anderer Betreiber, nicht von HELLOLY ausgelösten Änderungen der technischen Infrastruktur oder bei Reparatur- und Wartungsarbeiten.
Ein behördlicher Auftrag oder eine gerichtliche Anordnung kann HELLOLY rechtlich verpflichten, den Zugang zu bestimmten Diensten zu sperren. Wenn HELLOLY derart verpflichtet wird einen Dienst zu sperren, kann der Dienst vom Kunden nicht mehr genutzt werden.
HELLOLY schuldet nur nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarung für zur Verfügung gestellte Software die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit anderen Programmen des Kunden. Die Gewährleistungsansprüche von Verbrauchern gem Punkt 7. werden durch diesen Punkt 2.2. nicht eingeschränkt.
Die erstmalige Bereitstellung der Leistungen erfolgt binnen der bei Bestellung vereinbarten Frist oder – jeweils der spätere Zeitpunkt entscheidet – ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde alle ihm obliegenden technischen und sonstigen Voraussetzungen (Punkt 6.1.) geschaffen hat ("Bereitstellungsfrist").
Leistungsstörungen von HELLOLY werden im Rahmen der Gewährleistungspflichten und Haftung nach Maßgabe der Punkten 7. und 8. so schnell wie möglich behoben. Bei Verzögerungen gilt Punkt 2.1. sinngemäß. Der Kunde hat HELLOLY bei der Ermittlung des Störungs- und Fehlergrundes nach Möglichkeiten zu unterstützen.
HELLOLY wird im Rahmen der fachmännischen Sorgfalt alle Maßnahmen ergreifen, um die bei HELLOLY gespeicherten Daten zu schützen. Sollte es einem Dritten auf rechtswidrige Art und Weise gelingen, bei HELLOLY gespeicherte Daten in seine Verfügungsgewalt zu bringen bzw diese weiter zu verwenden, so haftet HELLOLY nur im Fall einer Pflichtverletzung und nach Maßgabe der Punkte 7. und 8.. Gleiches gilt, wenn der Kunde den Verlust eigener Daten verursacht.
Bei Leistungsausfall setzt HELLOLY kostenlos die defekten Komponenten einschließlich der ursprünglichen Einstellungen des Betriebssystems in Stand, sofern ein Backup besteht. Die Datenwiederherstellung erfolgt vom letzten Backup, das im Fall einer entsprechenden Vereinbarung einmal wöchentlich durch HELLOLY erfolgt. Wurde kein Backup vereinbart bzw benötigt der Kunde darüber hinaus Sicherungskopien, ist der Kunde dafür selbst verantwortlich. Die Sicherungskopien sollten an einem anderen Speicherort als dem Server gespeichert werden.
Im Fall der Lieferung von Software räumt HELLOLY, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart, dem Kunden ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein, wenn der Kunde im Vorfeld die für die Software jeweils geltenden Lizenzbedingungen akzeptiert. Bei Verwendung lizensierter Software Dritter, werden dem Kunden neben den Lizenzbedingungen von HELLOLY vor Vertragsabschluss auch die Lizenzbedingungen des Dritten zur Verfügung gestellt, die ebenfalls einzuhalten sind. Vom Kunden abgerufene Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" qualifiziert ist, wird von HELLOLY nur vermittelt. Der Kunde hat die für solche Software die vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen und allfälligen Lizenzregelungen zu beachten. Der Kunde hat vor der Weitergabe der Software an Dritte sicherzustellen, dass dies im Rahmen der Lizenz- bzw Nutzungsbestimmungen gestattet ist.
Neben der ihm von HELLOLY zugänglich gemachten Software darf der Kunde nur dann weitere Software installieren, wenn dies vertraglich (und außer bei Verbrauchern: schriftlich) vereinbart ist und die Software einem gesetzmäßigen und für Dritte unschädlichen Zweck dient. Der Kunde hat die Softwarelizenzbedingungen des Herstellers zu beachten. Updates müssen selbständig besorgt werden; durch HELLOLY erfolgen keine Updates oder Aktualisierungen.
HELLOLY darf bei Verstößen des Kunden gegen diese Bestimmungen installierte Software deaktivieren, sofern sie die Betriebs- oder Datensicherheit bei HELLOLY oder Dritten gefährdet, oder Störungen der Einrichtungen oder Dienstleistungen von HELLOLY verursacht und den Kunden daran ein Verschulden trifft. Von einer Deaktivierung wird der Kunde ohne unnötigen Aufschub per E-Mail informiert.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die festgesetzten Entgelte nicht einen Internetzugang (Internet-Konnektivität) umfassen, und ebenso keinerlei daraus entstehende Übertragungsgebühren (z.B. Telefonkosten) oder Gebühren, die von Dritten für die Nutzung von Diensten im Internet verlangt werden. Allfällige Verpackungs- und Versendungskosten sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden zu tragen.
Angegebene Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Bruttopreise angegeben.
Entgelte unterliegen der folgenden Wertsicherungsklausel: Periodische Entgelte werden nach dem von der Statistik Austria monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder einem an seine Stelle tretenden Index angepasst. Wird das Recht auf Wertanpassung nicht ausgeübt, liegt darin kein Verzicht auf künftige Anpassungen dar. Ein Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aufgrund solcher Indexanpassungen besteht nicht.
Domains sind von der Wertsicherungsklausel ebenso umfasst.
Die von einer dritten Registrierungsstelle für bestimmte Domains verrechneten Kosten können in Einzelfällen die von HELLOLY bei Bestellabschluss angegebenen Entgelte übersteigen ("Premium-Domains"). Dieser Umstand ist von HELLOLY nicht beeinflussbar. In diesem Fall kann die Bestellung des Kunden nicht ausgeführt werden (Unmöglichkeit).
Der Kunde wird von HELLOLY kontaktiert, ob er die Bestellung stattdessen zu den höheren Domainkosten abschließen möchte. Lehnt der Kunde dies ab, wird die Bestellung nicht ausgeführt und der Kunde erhält gegebenenfalls bereits geleistete Zahlungen zurück.
Die Kundenrechnung enthält folgende Angaben: Kundenname, Kundenanschrift, Rechnungsdatum, Berechnungszeitraum, Rechnungsnummer, Einzelentgelte, Gesamtpreis exkl. Umsatzsteuer, Umsatzsteuer, Gesamtpreis inklusive Mehrwertsteuer sowie allenfalls gewährte Rabatte.
HELLOLY stellt die Rechnung im Kundenbereich des Kunden unter http://my.helloly.com zum Abruf zur Verfügung und verständigt den Kunden davon per E-Mail.
Sofern nicht im Einzelnen anderes vereinbart ist, werden die Entgelte jeweils zum Beginn jeder bei Bestellung vereinbarten Leistungsperiode (Jahr oder Monat) fällig. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen bei Rechnungserhalt ohne Abzüge fällig. Die Verrechnungstermine ergeben sich aus dem Vertrag (Auftrag bzw Bestellung). Im Zweifel werden einmalige Kosten unmittelbar nach Vertragsabschluss und laufende Kosten monatlich gemäß Punkt 5.2. verrechnet.
Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist. Der Kunde hat seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern. Mit einem Verstoß gegen diese Bestimmung verbundene Spesen sind vom Kunden zu tragen. Verzögerungen bei der Bezahlung gehen zulasten des Kunden.
Bei Zahlung im Einzugsermächtigungsverfahren gelten diese Bestimmungen entsprechend. Der Kunde hat hier auch die im Fall einer Rückbuchung anfallenden Spesen zu ersetzen.
Für Verbraucher gilt die Pflicht zur Kostentragung nach diesem Punkt 5.3 nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen im Fall ihres Verschuldens.
Bei Zahlungsverzug des Kunden (Nichteinhaltung von Entgeltzahlungsterminen) ist HELLOLY nach einer erfolglosen Zahlungserinnerung unter Setzung einer Nachfrist von zumindest sieben Tagen sowie zusätzlich mindestens einer Mahnung unter Setzung einer Nachfrist zur Zurückbehaltung ihrer Leistungen (vgl Punkte 10.2. und 10.4.) oder zur Auflösung des Vertragsverhältnisses mit sofortiger Wirkung berechtigt. Weiters kann HELLOLY alternativ zur Auflösung die weitere Leistungserbringung auch von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung abhängig machen.
Für beide Parteien kommen Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. zur Anwendung. HELLOLY ist bei verschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, sämtliche zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen und entstandenen Kosten zu verrechnen.
Für eine Mahnung kann HELLOLY dem Kunden die HELLOLY entstehenden Mahnspesen von EUR 10,00 verrechnen, sofern der Zahlungsverzug verschuldet ist und die Mahnung zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist sowie in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht. Gegenüber Unternehmern bleiben darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche von HELLOLY unberührt.
Der Kunde hat Einwendungen gegen die in der Rechnung gestellten Forderungen innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Rechnung zu erheben. Unterbleiben Einwendungen, gilt das als Erklärung, dass die Forderung vom Kunden anerkannt wird. Ein solches Anerkenntnis schließt eine gerichtliche Geltendmachung jedoch nicht aus. Eine gerichtliche Geltendmachung hat binnen sechs Monaten ab Rechnungszugang zu erfolgen. HELLOLY weist den Kunden in der Rechnung auf diese Fristen und die Rechtsfolgen bei Verstreichen der Fristen hin. Dieser Punkt 5.5 gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Die Fälligkeit des Rechnungsbetrages wird durch Einwendungen grundsätzlich nicht berührt. Bestehende Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte wegen Gegenforderungen des Kunden oder Vertragsverstößen von HELLOLY bleiben davon unberührt.
Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber HELLOLY und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von HELLOLY nicht anerkannter Forderungen des Kunden, wird hiermit ausgeschlossen. Ist der Kunde Verbraucher, kann er jedoch bei Zahlungsunfähigkeit von HELLOLY aufrechnen. Weiters kann er diesfalls mit solchen Forderungen aufrechnen, die mit jenen des Unternehmers rechtlich zusammenhängen und mit gerichtlich festgestellten. Zuletzt ist eine Aufrechnung diesfalls mit vom Unternehmer anerkannten Forderungen möglich.
Soweit der vereinbarte Leistungsumfang bestimmte Voraussetzungen der Leistung nicht umfasst, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten bereitzustellen oder einzuholen. Damit die Installation und Leistung der Dienste ermöglicht werden kann, stellt der Kunde HELLOLY die erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Der Kunde verpflichtet sich, geltende Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird insbesondere auf seine Pflichten nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, Markengesetz, Verbotsgesetz, Mediengesetz, Urheberrechtsgesetz, Pornographiegesetz, sowie den gesetzlichen Bestimmungen zu übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung, zivilrechtliche Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung hingewiesen. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem Server keine rechtswidrigen Inhalte oder Informationen zu hinterlegen noch in irgendeiner Form auf rechtswidrige Inhalte, die von ihm oder Dritten angeboten werden, hinzuweisen oder Links auf solche Angebote zu veröffentlichen.
Der Kunde verpflichtet sich, die vertraglichen Leistungen in keiner Weise zu gebrauchen, die zu gesetzwidrigen Beeinträchtigungen Dritter führt oder für HELLOLY oder andere sicherheits- oder betriebsgefährdend sind. Spamming (aggressives Direct-Mailing via E-Mail) oder jede Benutzung des Dienstes zur Übertragung von Drohungen, Obszönitäten, Belästigungen oder zur Schädigung anderer Internetnutzer sind verboten.
Der Kunde verpflichtet sich weiters HELLOLY zu informieren, falls er aus der Verwendung der vertragsgegenständlichen Dienste gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen wird.
Der Kunde verpflichtet sich zur Verwendung geeigneter und ausreichend sicherer technischer Einrichtungen und Einstellungen. Die ausreichende Sicherheit umfasst für alle Geräte, von denen aus die Leistungen von HELLOLY genutzt werden, Firewalls sowie regelmäßige Updates von Hardware und Software einschließlich eines Virenschutzes. Der Kunde ist zur Sicherung seiner Endgeräte durch die Nutzung von Passwörtern verpflichtet. Er hat durch Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass seine Passwörter niemandem außer den zur Nutzung der Dienstleistung berechtigten Personen zugänglich sind. Der Kunde verpflichtet sich, Passwörter oder sonstige Zugangsdaten nicht auf der Festplatte derselben Geräte zu speichern, von welchen aus die Nutzung der Leistungen von HELLOLY erfolgt ist.
Der Kunde ist verpflichtet, jeden Verdacht, dass seine Zugangsdaten oder andere geheime Informationen, die die Leistungen von HELLOLY betreffen, unbefugten Dritten bekannt geworden sein könnten, unverzüglich HELLOLY zu melden.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet schädliche Komponenten (etwa Viren oder trojanische Pferde) auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken können oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Solche schädlichen Einwirkungen können auch durch "Hacker" erfolgen. HELLOLY ist für die Sicherheit der Endgeräte des Nutzers nur im Rahmen der eigenen vertraglichen Leistungen verantwortlich. Darüber hinaus besteht eine Verantwortung nur im Rahmen weiterer Vereinbarungen. Die Gewährleistung und Haftung von HELLOLY bleibt nach Maßgabe der Punkte 7. und 8. unberührt.
Um HELLOLY die Behebung der Störungen zu ermöglichen, hat der Kunde HELLOLY von Störungen in der Leistungserbringung zu informieren. Unterlässt dies der Kunde, trägt der Kunde jene Schäden und Aufwendungen, die aus der unterlassenen Verständigung herrühren. Insbesondere die Kosten eines anderen, vom Kunden beauftragten Unternehmens, werden diesfalls nicht von HELLOLY getragen.
Gewährleistungsansprüche werden durch Verbesserung der Leistung erfüllt. Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich, aber längstens binnen vierzehn Werktagen schriftlich und so detailliert wie vernünftigerweise möglich anzuzeigen (Mängelrüge), sonst gehen Gewährleistungsansprüche bezüglich dieser Mängel verloren. Dieser Punkt 7. gilt nicht für Verbraucher.
HELLOLY haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, nicht jedoch für leichte Fahrlässigkeit. Gegenüber Unternehmern wird außer im Fall einer Verletzung der Hauptleistungspflicht die Haftung für Folgeschäden (reine Vermögensschäden) ausgeschlossen. Im übrigen gilt Punkt 7. für Schadenersatzansprüche gegenüber Unternehmern entsprechend. HELLOLY übernimmt gegenüber Unternehmern keine Haftung für Inhalte Dritter, die über das Internet transportiert werden (sollen), werden sollen oder über dieses zugänglich sind. Das gesetzliche Recht des Kunden auf Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bleibt insbesondere im Fall von unzumutbaren Leistungsausfällen oder –einschränkungen unberührt.
Die Dienste von HELLOLY bieten keinen Schutz bezüglich schädlichen, vom Kunden abgefragten Daten aus dem Internet oder E-Mails von Dritten, die von HELLOLY zugestellt werden, sowie für Leistungen dritter Diensteanbieter. Weiters bieten die Dienste von HELLOLY keinen Schutz vor Schäden durch Viren, trojanische Pferde, Angriffe von Hackern, etc. Anderes gilt nur, sofern eine ausdrückliche (und bei Unternehmern: schriftliche) Vereinbarung geschlossen wurde.
Eine Haftung besteht in diesen Fällen nur nach Maßgabe des Punkt 8.1..
Verursacht der Kunde alleine auf Grund der Nichtbeachtung des Vertrages mit HELLOLY und seiner Bestandteile (einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), insbesondere durch vertragswidrige Verwendung Schäden, so ist HELLOLY dafür nicht haftbar. Daneben bleibt die Haftung von HELLOLY aufgrund eigener Pflichtverletzungen nach Maßgabe des Punkt 8.1. aufrecht.
Verstößt der Kunde gegen seine vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten und wird HELLOLY aufgrund dieses Verstoßes von Dritten berechtigterweise in Anspruch genommen, so ist der Kunde verpflichtet, HELLOLY schad- und klaglos zu halten. Eine eigenen Haftung von HELLOLY gegenüber dem Kunden oder Dritten bleibt davon unberührt. Soweit möglich, soll der Kunde daran mitwirken, dass (weitere) Schäden vermieden werden.
Dauerschuldverhältnisse zwischen HELLOLY und dem Kunden können auf unbestimmte Zeit oder bestimmte Zeit geschlossen werden. Wurde keine Endzeit vereinbart, sind Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge können von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende jeder Leistungsperiode schriftlich gekündigt werden. Die Leistungsperiode ist jener Zeitraum, für den aufgrund der vertraglichen Vereinbarung das Entgelt berechnet wird (zB ein Monat oder ein Jahr).
Wenn ein Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht für einen bestimmten Zeitraum (für Verbraucher anfänglich maximal 24 Monate) vereinbart ist ("Mindestvertragsdauer"), entfaltet eine ordentliche Kündigung durch den Kunden erst Wirkung, sobald die Mindestvertragsdauer verstrichen ist.
Wird der Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer durch außerordentliche Kündigung von HELLOLY beendet und trifft den Kunden daran ein Verschulden, dann ist von diesem ein Restentgelt zu bezahlen. Das Restentgelt wird im Zeitpunkt der Beendigung fällig. Das Restentgelt beträgt jenes fixe Entgelt, das bei aufrechtem Vertrag für die Zeit zwischen vorzeitiger Vertragsbeendigung und Ende der Mindestvertragsdauer angefallen wäre. Durch gerichtliches Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB kann die Höhe des Restentgelts herabgesetzt werden, wenn es übermäßig ist.
Aus folgenden wichtigen Gründen kann HELLOLY das Vertragsverhältnisses kündigen:
Die Punkte a) bis f) gelten nicht gegenüber Verbrauchern. Gegenüber Unternehmern sind sie nur nach Maßgabe des § 25a und § 25b IO wirksam und gelten dann nicht als wichtige Gründe, wenn Vorauszahlung oder Sicherstellungen vereinbart sind, die eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation von HELLOLY verhindern.
Das gesetzliche Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
HELLOLY kann statt der Auflösung des Vertrags falls HELLOLY Zurückbehaltungsrechte zustehen, auch mit Zurückbehaltung seiner Leistungen (Sperre) vorgehen. HELLOLY ist berechtigt, diesfalls auch nur teilweise Diensteunterbrechung oder Sperren vornehmen. Jedenfalls ist HELLOLY in den Fällen der Punkte h) und i) die Sperre nur soweit und solange vornehmen, als dies zum Schutz der Infrastruktur von HELLOLY und zum Schutz Dritter sowie zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlich ist.
Bei Rechtsverletzungen durch einzelne, auf gehosteten Websites veröffentlichte Informationen oder Inhalte, kann HELLOLY diese entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren.
HELLOLY informiert den Kunden in allen Fällen über die getroffene Maßnahme und deren Grund unverzüglich. Das Recht zur nachfolgenden Vertragsauflösung durch HELLOLY aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Erfolgt die Vertragsauflösung aus wichtigem Grund oder die Sperre aus dem Kunden zurechenbaren Gründen, bleiben Ansprüche von HELLOLY auf das Entgelt bis zum nächsten Kündigungstermin unberührt (Restentgelt). Die Höhe des Restentgelts unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs 2 ABGB, wenn sie vom Kunden als übermäßig erwiesen wird. Bei Verbrauchern fällt das Restentgelt nur bei Verschulden an.
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Pflicht von HELLOLY zur (vertraglichen) Dienstleistung. HELLOLY ist daher ab diesem Zeitpunkt zur Löschung gespeicherter oder abrufbereit gehaltener Daten des Kunden bzw von für die Dauer der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellten Software berechtigt. Bei Kündigung durch den Kunden kann HELLOLY Daten sofort ab Vertragsende löschen. Endet der Vertrag aus anderem Grund, informiert HELLOLY den Kunden per E-Mail mindestens 7 Tage zuvor über eine bevorstehende endgültige Löschung. Darüber hinaus liegt der rechtzeitige Abruf, die Speicherung und Sicherung von Inhaltsdaten in der Verantwortung des Kunden.
Sofern dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gelten für Domains zusätzlich zu den AGB von HELLOLY die Geschäftsbedingungen und Richtlinien der Registrierungsstellen. Die für Domains der nic.at geltenden Geschäftsbedingungen sind unter www.nic.at/de/agb abrufbar.
Sofern dies bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, gelten für die Domains, die der Koordination der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers ("ICANN", [icann.org]) unterliegen (ua für Domains ".com", ".net", ".org", ".info" und ".biz"), zusätzlich die 'Uniform Domain-Name Dispute-Resolution Policy' von ICANN ("UDRP"), die unter http://www.icann.org/en/dndr/udrp/policy.htm abrufbar ist.
Falls die Domain nicht mehr verfügbar ist, wird HELLOLY die bezahlten Kosten zurückerstatten.
Die Domains ".at", ".co.at" und "or.at" werden von der Registrierungsstelle nic.at verwaltet. HELLOLY reserviert die beantragte Domain im Namen und auf Rechnung des Kunden bei nic.at. HELLOLY ist zu Verfügungen nur jeweils im Auftrag des Kunden berechtigt.
HELLOLY nimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Domain, etwa im Hinblick auf das Marken- oder Urheberrecht, vor. Der Kunde ist verpflichtet, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und einzuhalten. Im Übrigen gilt Punkt 9..
Wenn der Kunde seinen Webhostingvertrag mit HELLOLY beendet, kündigt HELLOLY automatisch die Domain für den Kunden. Unabhängig von einer Beendigung des Webhostingvertrags mit HELLOLY ist der Kunde berechtigt seine Domain zu einem anderen Anbieter zu übertragen.
Bei Domains, für die nic.at die Registrierungsstelle ist (siehe dazu Punkt 11.1.2)., bedarf die Löschung der Domain eines eigenen Auftrags des Kunden. Alternativ dazu wird dem Kunden die Option angeboten, seine Domain zu behalten und zu einem anderen Anbieter zu transferieren. Es wird darauf hingewiesen, dass wenn der Kunde weder einen Auftrag zur Löschung noch zum Transfer erteilt, HELLOLY nicht berechtigt ist, Verfügungen über die Domain vorzunehmen. Diese bleibt daher aufrecht und der Kunde bleibt zu weiteren Zahlungen für die Domain verpflichtet.
Der Kunde ist berechtigt HELLOLY den Auftrag zu erteilen, bestehende Domains zu HELLOLY zu übertragen. Ist die Durchführung des Transfers technisch nicht möglich und liegt dies nicht in der Sphäre von HELLOLY liegen oder ist von dieser verschuldet, so hat der Kunde das Entgelt für den Auftrag zum Transfer dennoch zu bezahlen. Erteilt der Kunde einen neuen Auftrag, ist ein Entgelt erneut zu entrichten.
Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Für Verträge mit Unternehmen ist unser Firmensitz als Gerichtsstand vereinbart.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie des Vertrages (Auftrag, Bestellung oder sonstige Vertragsbestandteile) bedürfen der Schriftform; mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese Bestimmung gilt nicht gegenüber Verbrauchern.
Alle Mitteilungen und Erklärungen des Kunden, welche dieses Vertragsverhältnis betreffen, haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt nicht für Verbraucher.
Wir verpflichten uns, in Streitfällen am Schlichtungsverfahren der Internet Ombudsstelle teilzunehmen: www.ombudsstelle.at
Nähere Informationen zu den Verfahrensarten unter www.ombudsstelle.at. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit unserem Unternehmen kann auch die OS-Plattform genutzt werden: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift HELLOLY umgehend schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmeldung, gelten Schriftstücke als dem Kunden zugegangen, wenn sie an der vom Kunden zuletzt bekannt gegebenen Adresse zugegangen sind. Wird im Fall einer Änderung nachträglich eine neue Rechnung ausgestellt, gilt als Fälligkeitstermin jener der ursprünglichen Rechnung.
Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gesendet wurden. Bei Verbrauchern gelten sie erst dann als zugegangen, wenn sie vom Verbraucher unter gewöhnlichen Umständen abgerufen werden können.
Die allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen lässt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die der unwirksamen Bestimmung nach deren Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Diese Bestimmung gilt nur gegenüber Unternehmern.
Die Kontaktdaten von HELLOLY sind auf der Webseite von HELLOLY unter https://www.helloly.com verfügbar.
Sie können uns direkt anrufen, oder bequem einen kostenlosen Rückruf buchen.
+43 732 350023